AGB
1.Teil: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projekt- und Beratungstätigkeiten
2.Teil: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schulungen
1.Teil: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projekt- und Beratungstätigkeiten
1. Geltung
Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Projekt- und Beratungsaufträge von Zimtec und für deren Kunden.
Abweichungen von den AGB sowie Änderungen und Ergänzungen müssen durch Zimtec
schriftlich bestätigt werden. Die AGB des Auftraggebers werden für das gegenständliche
Rechtsgeschäft sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.
2. Vertragsrücktritt
Bei Verzug oder Unterlassung einer Mitwirkungstätigkeit, die die Auftragsdurchführung
erheblich behindert, ist die Zimtec zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Ist dies der Fall so hat die Zimtec Anspruch auf das gesamte Honorar für die
Leistung bzw. Teilleistung. Selbiges gilt im Falle des unberechtigten Rücktritts des
Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Leistungserfüllung relevanten Informationen und
Sachen (wie Unterlagen) vorzeitig, ungefragt und unendgeltich zur Verfügung zu stellen.
3. Rechnungslegung, Zahlung
Alle Honorarbeträge werden in Euro angegeben und beinhalten keine Mehrwertsteuer.
Falls nicht anders vereinbart, sind behördliche Gebühren, Reiseaufwendungen, der Einsatz
von spezieller Software (Konstruktionszeichnungen, Füllstudien, usw.) oder
Materialprüfungen nicht in den vereinbarten Honoraren enthalten und werden daher gesondert in Rechnung gestellt.
Vertraglich angeführte Reisekosten beziehen sich auf Reisen zum Sitz des Auftraggebers.
Die Zahlung hat innerhalb von 7 Werktagen nach Erbringung der Leistung oder Teilleistung
ohne Abzüge zu erfolgen.
Alle Angebote sind freibleibend .
Sollte die Zimtec nicht in der Lage sein bestimmte Tätigkeiten zur Leistungserfüllung selbst
durchzuführen, so behält sie sich das Recht vor diese an qualifizierte Dritte weiterzugeben.
Der Auftraggeber wird in solchen Fällen verständigt und hat eine zehntägige Einspruchsfrist.
4. Haftung
Die Zimtec haftet für Schäden nur im Falle einer groben Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich
zulässig, ist der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen
von Dritten ausgeschlossen. Pro Auftrag ist die Ersatzpflicht mit maximal 30.000 Euro begrenzt.
Die Beweispflicht liegt dabei beim Kunden.
Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Zimtec verjähren spätestens nach Ablauf von drei
Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch
mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
5. Gewährleistung
Die Zimtec verpflichtet sich zur Durchführung von erteilten Aufträgen gemäß allgemein
anerkannten Regeln der Technik und der Wirtschaftlichkeit.
Die von Zimtec gelieferten Ergebnisse und Berichte werden innerhalb von 14 Tagen
abgenommen. Gewährleistungsanspruch können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die
ausschließlich mittels eingeschriebenen Briefes innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe der
Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
Die Leistungen der Zimtec entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht seine Produkte auf
ihre Anwendungstauglichkeit und die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Normen und Regeln zu überprüfen.
6. Urheberrecht
Berichte, Schulungsinhalte, technische Unterlagen und desgleichen sind geistiges Eigentum der Zimtec.
Das vereinbarte Honorar beinhaltet die interne Verwendung durch den
Auftraggeber für den vereinbarten Zweck. Schutzrechte (Patentrechte, Urheberrechte, Nennung der Zimtec bei Veröffentlichung, usw.)
verbleiben, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, bei der Zimtec.
Gänzlich oder teilweise Veröffentlichung,
Weitergabe an Dritte sowie die Vervielfältigung ist nur mit der schriftlichen Genehmigung der Zimtec gestattet.
Falls vertraglich nicht anders vereinbart, darf die Zimtec die vertragliche Leistung zu Werbezwecken veröffentlichen.
7. Erfüllungsort, Gerichtstand
Falls nicht anders vereinbart ist der Ort der Leistungserfüllung der Sitz der Zimtec.
Es gilt österreichisches Recht, auch für Leistungen,die im Ausland erfolgen.
Gerichtstand ist Wien.
Sollten einzelne Vertragsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so wird hierdurch die
Gültigkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt.
Stand: April 2006
> nach oben
2.Teil Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schulungen
1. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Schulungsangebote von Zimtec.
Abweichungen von den AGB sowie Änderungen und Ergänzungen müssen durch Zimtec
schriftlich bestätigt werden.
Beinhaltet eine Schulungsleistung Beratungstätigkeiten (wie beispielsweise in Workshops), so gelten zusätzlich die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Projekttätigkeiten.
2. Schulungsort
Falls nicht anders vereinbart, finden die Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt.
3. Schulungserfolg
Der Teilnehmer bzw.der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Schulungsteilnehmer über die nötigen technischen Vorkenntnis verfügen.
Da der Schulungserfolg unter anderem von der Vorkenntnis und dem persönlichen Einsatz der Kursteilnehmer abhängt, haftet die Zimtec
nicht für den Erfolg der Schulungen. Zimtec verpflichtet sich lediglich zum Einsatz von qualifiziertem
Schulungspersonal.
4. Rechnungslegung, Zahlung
Alle Honorare sind, falls nicht anders angegeben, in Euro und beinhalten keine
Mehrwertsteuer. Vertraglich angeführte Reisekosten beziehen sich auf Reisen zum Sitz des Auftraggebers
Die Zahlung hat innerhalb von 7 Werktagen nach Erbringung der Leistung oder Teilleistung
ohne Abzüge zu erfolgen.
5. Schulungsausfall
Bei Schulungsausfall durch Krankheit, Unfall oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse
besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung. Die Zimtec kommt in solchen Fällen
nicht für entstandene Kosten wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Arbeitsausfall usw. auf.
Die Zimtec haftet weiters nicht für mittelbare(n) Schäden, insbesondere Gewinnentgang oder
Ansprüche Dritter.
6. Rücktritt
Die Zimtec behält sich die Möglichkeit vor, Schulungen aufgrund einer zu geringen
Teilnehmeranzahl abzusagen. Die Anmeldung bzw. der Auftrag zu Schulungen gilt als
verbindlich. Die Erstellung von Schulungen bedarf langer Vorbereitungszeit. Daher werden bei Nichtteilnahme, aus
welchen Gründen auch immer, je nach Zeitpunkt der Rücktrittbekanntgabe folgende Kostenbeiträge
in Rechnung gestellt:<
Rücktritt 0 bis 2 Wochen vor der Schulung 100% des vereinbarten Honorars
Rücktritt 2 bis 4 Wochen vor der Schulung 50% des vereinbarten Honorars
Ersatzpersonen können jederzeit ohne zusätzliche Kosten benannt werden.
7. Haftung
Bei Schulungen an den Verarbeitungsmaschinen haftet Zimtec nicht für Maschinen- oder Ausfallsschäden.
8. Urheberrecht
Schulungsinhalte, Lehrbehelfe, Handouts und desgleichen sind geistiges Eigentum der
Zimtec. Das Honorar beinhaltet lediglich die Durchführung der Schulung mit dem Ziel, den Wissensstand des
Kursteilnehmers zu erweitern. Gänzliche oder teilweise Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte sowie die
Vervielfältigung von Schulungsunterlagen ist nicht gestattet. Kursteilnehmern ist es ausserdem untersagt, Aufnahmen auf Tonband, Film oder dergleichen zu machen.
9. Gerichtstand
Es gilt österreichisches Recht, auch für Leistungen, die im Ausland erfolgen. Gerichtstand ist Wien.
Stand: April 2006
> nach oben
|